FINANZIERUNG VON FASSADENDÄMMUNG, WDVS UND MEHR

Eine Sanierungsmaßnahme ist ein ehrgeiziges Unterfangen. Damit auch bei der Finanzierung garantiert nichts schiefgeht, steht Ihnen bei uns ein eigener Finanzierungsservice zur Verfügung. Wir prüfen die verschiedenen Möglichkeiten und beraten Sie individuell und persönlich über die verfügbaren Finanzierungsoptionen.

Die Projektierung einer Altbau-Sanierung auf Effizienzhaus durch die Renowall WDVS Systemtechnik GmbH ist aus ökonomischen Gründen nur in Norddeutschland möglich.

Wir begleiten Sie in allen Finanzierungs- und Bausparfragen:

 

  • Finanzierungen für Neubau, Kaufimmobilien und Sanierung
  • Bausparfinanzierung
  • Förderkredite und Zuschüsse von der KfW Programm 261
  • Förderkredite und Zuschüsse der Investitionsbank SH
  • Förderkredite und Zuschüsse der IFB Hamburg

Mit staat­licher Förderung zum energie­effizienten Eigen­heim:

 

Sie wollen Ihr Zuhause in Sachen Energie zukunfts­fest machen? Bei uns erhalten Sie neben Infor­mationen über Finan­zierungs­angebote auch Angebote über staat­liche Förderung. Ob Neubau oder bestehen­des Gebäude: Der Staat fördert neben Bauvor­haben auch Sanierungs­projekte, durch die Ihr kom­plettes Haus zum energie­effizienten Eigen­heim wird. Selbstverständlich können Sie neben einer Komplettrenovierung auch einzelne Maß­nahmen, etwa eine neue gedämmt Fassade von Renowall, fördern lassen.

Für Einzelmaßnahmen stellt die BAFA Barzuschüsse bereit das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

Barzuschuss oder Finanzierung?

Wenn Sie bei der KfW Fördergelder für den Bau einer neuen Fassade beantragen, können Sie in diesem Zuge selbstverständlich auch zusätzliche regionale Fördergelder für neue Fenster, ein neues Dach, eine neue Heizungsanlage etc. mit beantragen! Einige Förderprogramme sind kombinierbar, sodass Sie das Maximum an Geldern und Leistung bekommen.

Gefördert wird die Sanierung oder der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses und einzelne energetische Maßnahmen bestehender Immobilien.

Das können Sie bekommen:

  • Förderkredit mit vergünstigten effektivem Jahreszins für Sanierung oder Kauf
  • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
  • Zwischen 5% und 45% Tilgungszuschuss erhalten – weniger zurückzahlen!
  • Zusätzliche Förderung z.B. für Baubegleitung möglich

Förderfähig bei einer Sanierung zum Effizienzhaus sind:

  • Alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen
  • Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten
  • Sanierung von Baudenkmalen

Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrages mindestens 5 Jahre zurück.

Förderfähig bei dem Erwerb einer Immobilie sind:

  • Maßnahmen der energetischen Sanierung (Müssen gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen sein)

Dieses Programm ist nicht geeignet für:

  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • Netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen

(Stand: Februar 2023)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

Das können Sie bekommen:

  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben. Bei einer Selbstmontage werden die Materialkosten gefördert.
  • Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.
  • Zusätzliche Förderung um 5% bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) möglich

Dieses Programm ist nicht geeignet für:

  • Netzeinspeisende Photovoltaikanlagen

(Stand: Februar 2023)

Es gibt noch mehr Fördermittel!

Sie werden bei Ihrem Sanierungsvorhaben noch aus weiteren Quellen unterstützt, die wir alle für Sie als Komplettpaket schnüren und ausschöpfen. Dazu zählen z.B. weitere Förderungen durch…

  • viele Städte und Kommunen, die energetische Sanierungsmaßnahmen fördern
  • steuerliche Vorteile
    Seit dem 1.1.2020 können Sie über 3 Jahre Ihre energetischen Sanierungskosten für selbstgenutztes Wohneigentum steuerlich geltend machen (in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen – höchstens jedoch 40.000 Euro). Es können Aufwendungen bis 200.000 Euro geltend gemacht werden.
  • Baukindergeld
    sofern Sie als Familie eine (zu sanierende) Immobilie kaufen