FINANZIERUNG VON FASSADENDÄMMUNG, WDVS UND MEHR

Eine Sanierungsmaßnahme ist ein ehrgeiziges Unterfangen. Damit auch bei der Finanzierung garantiert nichts schiefgeht, steht Ihnen bei uns ein eigener Finanzierungsservice zur Verfügung. Wir prüfen die verschiedenen Möglichkeiten und beraten Sie individuell und persönlich über die verfügbaren Finanzierungsoptionen.

Die Renowall WDVS Systemtechnik GmbH bietet Ihnen auch die bequeme Ratenzahlung an. Erfüllen Sie sich Ihre Wünsche sofort und zahlen Sie einfach in 3 bis 48 Monatsraten. Sprechen Sie uns einfach an, wir werden versuchen, Ihren Wunsch zu erfüllen.

Die Projektierung einer Altbau-Sanierung auf Effizienzhaus durch die Renowall WDVS Systemtechnik GmbH ist aus ökonomischen Gründen nur in Norddeutschland möglich.

Wir beraten Sie in allen Finanzierungs- und Bausparfragen:

  • Über 300 Banken und Bausparkassen im Vergleich
  • Finanzierungen für Neubau, Kaufimmobilien und Sanierung
  • Bausparfinanzierung
  • Förderkredite und Zuschüsse von der KfW
  • Förderkredite und Zuschüsse der Investitionsbank SH
  • Förderkredite und Zuschüsse der IFB Hamburg
  • Anschlussfinanzierung – Forwarddarlehen
  • Beratung zu allen Bausparkassen
  • Überprüfung bestehender Finanzierungen und Bausparverträge auf Optimierungsmöglichkeiten und Förderungen

Mit staat­licher Förderung zum energie­effizienten Eigen­heim

Sie wollen Ihr Zuhause in Sachen Energie zukunfts­fest machen? Bei uns erhalten Sie neben Infor­mationen über Finan­zierungs­angebote auch Angebote über staat­liche Förderung. Ob Neubau oder bestehen­des Gebäude: Der Staat fördert neben Bauvor­haben auch Sanierungs­projekte, durch die Ihr kom­plettes Haus zum energie­effizienten Eigen­heim wird. Selbstverständlich können Sie neben einer Komplettrenovierung auch einzelne Maß­nahmen, etwa eine neue gedämmt Fassade von Renowall, fördern lassen.

Günstig geliehenes oder geschenktes Geld aus verschiedenen Fördertöpfen macht es möglich!

Wenn Sie bei der KfW Fördergelder für den Bau einer neuen Fassade durch uns beantragen, können Sie in diesem Zuge selbstverständlich auch zusätzlich Fördergelder für neue Fenster, ein neues Dach, eine neue Heizungsanlage etc. mit beantragen! Viele Förderprogramme sind kombinierbar, sodass Sie das Maximum an Geldern und Leistung bekommen. Nachstehend ein Auszug aus dem Förderkatalog:

Gefördert wird die Sanierung oder der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses und einzelne energetische Maßnahmen bestehender Immobilien.

Das können Sie bekommen:

  • Förderkredit ab 1,11 % effektivem Jahreszins für Sanierung oder Kauf
  • Bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für ein Effizienzhaus
  • Bis zu 60.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen
  • Zwischen 15% und 50% Tilgungszuschuss erhalten – weniger zurückzahlen!
  • Zusätzliche Förderung z.B. für Baubegleitung möglich

Förderfähig bei einer Sanierung zum Effizienzhaus sind:

  • Alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe führen
  • Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten
  • Sanierung von Baudenkmalen

Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrages mindestens 5 Jahre zurück.

Förderfähig bei dem Erwerb einer Immobilie sind:

  • Maßnahmen der energetischen Sanierung (Müssen gesondert im Kaufvertrag ausgewiesen sein)

Dieses Programm ist nicht geeignet für:

  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • Netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen

(Stand: Februar 2022)

Gefördert wird die Komplettsanierung und der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.

Das können Sie bekommen:

  • Sanierungszuschuss von bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit.
  • Zusätzliche Förderung für z.B. Baubegleitung möglich

Dieses Programm ist nicht geeignet für:

  • Nachfinanzierungen
  • Einzelne energetische Maßnahmen wie den Austausch von Fenstern oder der Heizung, mit denen Sie keine Effizienzhausstufe erreichen. (Hierfür ist der Kredit 261, 262 geeignet)
  • Netzeinspeisende Photovoltaikanlagen

(Stand: Februar 2022)

Gefördert wird der Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen mit bis zu 100.000 Euro. Er ist gut kombinierbar mit anderen KfW-Förderprodukten.

Das können Sie bekommen:

  • Förderkredit ab 1,40 % effektivem Jahreszins
  • Bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag

Förderfähig bei einem Neubau sind:

  • Kosten des Baugrund­stücks (Dieses darf max. 6 Monate vor Antragseingang bei der KfW von Ihnen gekauft worden sein)
  • Baukosten (z.B. Material- und Arbeits­kosten)
  • Baunebenkosten (z.B. Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar-, Makler­gebühren und die Grund­erwerb­steuer)
  • Kosten für Außenanlagen

Förderfähig bei einem Kauf sind:

  • Kaufpreis
  • Kosten für Instand­setzung, Umbau und Modernisierung
  • Nebenkosten wie die Notar- oder Makler­gebühren und die Grunderwerb­steuer

Dieses Programm ist nicht geeignet für:

  • Ferienhäuser und -wohnungen
  • Umschuldungen bestehender Darlehen
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • vermietete oder gewerblich genutzte Flächen
  • Maßnahmen an selbstgenutztem Wohn­eigentum (z.B. Wohnraum­erweiterungen)

(Stand: Februar 2022)

Dieses Programm richtet sich an Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile für selbstgenutzten Wohnraum erwerben möchten.

Das können Sie bekommen:

  • Förderkredit ab 1,40 % effektiver Jahreszins
  • Bis zu 50.000 Euro Kreditbetrag
  • Kostenlose außerplanmäßige Tilgung möglich

Dieses Förder­produkt können Sie nicht zur Umschuldung bestehender Darlehen nutzen.

(Stand: Februar 2022)

Mit dem Baukindergeld sollen Familien mit Kindern und Alleinerziehende gefördert werden.

Das können Sie bekommen:

  • 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)

Voraussetzungen:

  • Gilt für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände
  • Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind

Das Baukindergeld ist nach Ihrem Einzug online zu beantragen.

(Stand: Februar 2022)

In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

In bestehenden Gebäuden, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden gefördert:

  • Solarthermieanlagen
  • Biomasseanlagen
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen
  • Hybridheizungen
  • „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen
  • Austauschprämie für Ölheizungen

Bei einer Austauschpflicht gemäß GEG kann keine Förderung gewährt werden.

Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.

Die Kombination mit anderen Fördermitteln für die gleichen förderfähigen Kosten ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Mit einer Förderung aus den im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programm ist eine Kumulierung nur bei den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen“ (Programmnummer 153) und „Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit“ (Programmnummer 167) möglich.

Weitere Details finden Sie hier und in dieser PDF.

(Stand: Februar 2020)

  • Höhe des Darlehens: je nach Umfang der erforderlichen Finanzierung, jedoch mindestens 15.000 Euro.
  • Eigenbeteiligung: Mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten, z.B. in Form von Eigenkapital und/oder eigenen Arbeitsleistungen.
  • Sondertilgungsrecht: kostenfrei in Höhe von jährlich 10 Prozent des Darlehensbetrages
  • Tilgungssatz: 2% oder 3% p.a.
  • Auszahlung in einer Summe zu Beginn des Vorhabens

(Stand: Februar 2020)

  • Gefördert werden bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten, jedoch mindestens 15.000 Euro.
  • Eigenbeteiligung: Mindestens 7,5 Prozent der Gesamtkosten, z.B. in Form von Eigenkapital und/oder eigenen Arbeitsleistungen.
  • Auszahlung in einer Summe zu Beginn des Vorhabens
  • Die Laufzeit und Zinsbindung beträgt 24 Jahre

 

(Stand: Februar 2020)

2000€ Modernisierungszuschuss für Privatpersonen als Eigentümer einer selbst genutzten Immobilie in Schleswig-Holstein (gilt nicht für Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze).

Gefördert werden energetische Maßnahmen zur CO2-Einsparung von mindestens 20 %, ein Anschluss an eine energieeffiziente Nah- oder Fernwärmeversorgung sowie barrierereduzierende Maßnahmen.

Wichtig: Die Förderung gibt es nur, wenn sich die Immobilie in einer der hier genannten Städte/Gemeinden liegt bzw. eine extern liegende Kommune eine Bestätigung gemäß Förderbedingungen ausstellt! Außerdem müssen mindestens 12.000€ investiert werden.

Der Zuschuss wird nach Fertigstellung der Maßnahmen in einer Summe ausgezahlt und kann mit allen Darlehen und Zuschüssen der KfW und mit allen IB.SH-Darlehen und -Zuschüssen kombiniert werden.

(Stand: Februar 2020)

Private Vermieter, die über maximal 20 zu vermietende Wohneinheiten verfügen und durch Sanierungsmaßnahmen mindestens 20% CO2 einsparen, können dieses Angebot nutzen. Gefördert wird der Anschluss an eine energieeffiziente Nah- oder Fernwärmeversorgung.

Voraussetzung ist eine Investition von mindestens 5.000€ pro zu sanierender Wohnung, diese 5.000€ (oder 20%) bekommen Sie als Zuschuss. Er wird nach Fertigstellung in einer Summe ausgezahlt. Sie können diese Förderung mit allen Krediten und Zuschüssen der KfW oder IB.SH kombinieren, die für Vermieter zugänglich sind!

Das Angebot ist regional begrenzt auf bestimmte Städte/Gemeinden, die Sie dieser Aufstellung entnehmen können. Weiterhin ist Voraussetzung, dass der Renowall-Sachverständige für GEG begleitet und dass die Förderung vor Beginn der Baumaßnahmen genehmigt wird.

(Stand: Februar 2020)

Es gibt noch mehr Fördermittel!

Sie werden bei Ihrem Sanierungsvorhaben noch aus weiteren Quellen unterstützt, die wir alle für Sie als Komplettpaket schnüren und ausschöpfen. Dazu zählen z.B. weitere Förderungen durch…

  • viele Städte und Kommunen, die energetische Sanierungsmaßnahmen fördern
  • steuerliche Vorteile
    Seit dem 1.1.2020 können Sie über 3 Jahre Ihre energetischen Sanierungskosten für selbstgenutztes Wohneigentum steuerlich geltend machen (in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen – höchstens jedoch 40.000 Euro). Es können Aufwendungen bis 200.000 Euro geltend gemacht werden.
  • Baukindergeld
    sofern Sie als Familie eine (zu sanierende) Immobilie kaufen

Verzweifeln Sie nicht am Berg der Anlaufstellen und Antragsunterlagen, unser Energieberater berät Sie kompetent und nimmt Ihnen so viel Arbeit ab wie möglich.