Anpassungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde zum 28.07.2022 von der KfW angepasst.

Der Wohngebäudezuschuss (Barzuschuss) aus dem Programm 461 kann nicht mehr beantragt werden. Anträge, die bis zum Ablauf des 27.07.2022 gestellt worden, sind von der Änderung nicht betroffen.

Besonders positiv fällt allerdings die Änderung des Wohngebäudekredits (Programm 261) aus. Gefördert wird die Sanierung zum Effizienzhaus sowie der Neubau und der Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses. Besonders attraktiv sind die Konditionen ab 0,01% effektivem Jahreszins.

Planen Sie Sanierung oder den Neubau eines Effizienzhauses mit Klinkerriemchen unter Berücksichtigung von staatlichen Fördermitteln?
Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten.

Ihr Team von Renowall

Quelle: https://www.kfw.de (Stand: 28.07.2022)