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Bundesregierung beschließt die Einführung von Energieausweisen für Gebäude

Stärkung der Energieeffizienz im Gebäudebereich

Am Heutigen Tage verkündete die Bundesregierung in einer Presseerklärung die Einführung des Energieausweises, so gelten zum 01.01.2008 neue Richtlinien in der Energieeinsparverordnung (EnEv).

So gilt:

Ab 2008 ist jeder Vermieter und Verkäufer von Wohngebäuden die vor 1965 Gebaut worden sind verpflichtet einen Energiepass auszustellen.

Ab dem 01.07.2008 ist jeder Vermieter und Verkäufer von Wohngebäuden verpflichtet einen Energiepass auszustellen.

Ab dem 01.01.2009 ist jeder Vermieter und Verkäufer von Wohn- und Nichtwohngebäuden verpflichtet einen Energiepass auszustellen.

Die Verordnung bedarf vor dem Inkrafttreten noch der Zustimmung des Bundesrates.


Sollten Sie Fragen zum Energieausweis haben Kontaktieren Sie uns einfach, über unser Kontaktformular oder per Telefon 04532 28806-0.

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